Folgen der Corona-Impfung Wer den Schaden hat, ist in der Beweispflicht
Artikel vom: 30.07.2023
Betroffene haben die Möglichkeit, in dem Bundesland, in dem sie gegen das Corona-Virus geimpft wurden, einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens zu stellen. Beispielsweise, um wegen Arbeitsunfähigkeit eine monatliche Rente zu bekommen. So ist der offizielle Weg einfach beschrieben.
In der Realität sieht das ganz anders aus, denn diejenigen, die durch ein Vakazin Schäden erlitten haben, sind in der Beweispflicht. Aber wie lässt es sich beweisen, dass tatsächlich ein Impfstoff schuld daran ist, dass Betroffene zum Teil schwer erkranken? Dazu fehlt bislang eine wissenschaftliche Aufarbeitung.
Wie im Fall von Brigitte Kuhn aus unserer Titelgeschichte fühlen sich viele Menschen vom Gesundheitssystem allein gelassen. Auch einen Impfhersteller zu belangen scheint fast unmöglich, denn als damals die Vakazine im Eiltempo zugelassen wurden, wurden die Unternehmen im Rahmen der EU-Verträge weitestgehend von der Haftung befreit.
Während der Pandemie hatte die Bundesregierung mit riesigen Kampagnen für die Impfung geworben. Nun ist die Politik gefragt, sich ebenso so eindringlich dafür einzusetzen, das Post Vac-Syndrom erforschen zu lassen. Denn die Menschen, die nach der Corona-Impfung mit gesundheitlichen Problemen kämpfen, benötigen umfassende Hilfe – medizinisch und finanziell.
Und für alle anderen Geimpften dürfte diese Forschung ebenfalls interessant sein, denn weder Nebenwirkungen noch Spätfolgen können ausgeschlossen werden.
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