Bremen fordert Bußgelder nicht ein
Ein Eldorado fürs Ordnungsamt: In der unteren Gerhard-Rohlfs-Straße wird gerne verbotenerweise gegen die Fahrtrichtung geparkt. Foto: rdr
Artikel vom: 13.11.2024
Bremen – (rdr) In Bremen müssen Verwarn- und Bußgeldverfahren innerhalb von drei Monate eingeleitet werden, sonst tritt die so genannte „Verjährung“ ein. Im vergangenen Jahr ist das in 7203 Fällen nicht geschehen. Das geht aus einer kleinen Anfrage von Bündnis Deutschland (BD) in der Bremischen Bürgerschaft an den Senat hervor.
„Die Stadt Bremen lässt leider immer noch Geld auf der Straße liegen. Angesichts der prekären Haushaltslage ist das skandalös“, befand Jan Timke, Vorsitzender der Fraktion Bündnis Deutschland in der Bremischen Bürgerschaft. Der Fraktionschef verwies in diesem Zusammenhang auf eine Summe von insgesamt 539965 Euro, die aufgrund der eingetretenen Verjährung nicht weiterverfolgt worden sei.
Laut Senatsantwort ist die Zahl der Beschäftigten in der Bußgeldstelle zudem seit 2020 von 41 Beschäftigten auf 34 Mitarbeiter im vergangenen Jahr gesunken. Auch zu den Krankheitsständen in der Abteilung für Bußgeldangelegenheiten äußerte sich der Senat m Rahmen der kleinen Anfrage. Danach seien über fünf Prozent der Beschäftigten im vergangenen Jahr zwischen drei und acht Wochen krank gewesen. „Bei der Bußgeldstelle herrschen Personalmangel und ein hoher Krankenstand. Um die Einnahmeausfälle zu senken, braucht Bremen ein besseres Personalmanagement. Hier muss schnell gehandelt werden. Einerseits beklagt der Senat oft die defizitäre Haushaltslage, andererseits verliert er Einnahmen durch unbearbeitete Bußgeldverfahren“, erklärte Jan Timke abschließend.
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