Facebook-Streit hat juristische Folgen

Strafantrag  von Jan Timke, Bündnis Deutschland, gegen Peter Nowack, SPD

Der Streit unter einem Facebook-Post wird nun die Gerichte beschäftigen. Symbolbild:fr

Artikel vom: 02.12.2024

Bremen-Nord (RDR) – Alles begann mit einem Facebook-Post vom 30. Juli 2024, in dem der ehemalige Chefredakteur des Weser Report, Axel Schuller, einen Beitrag von Jan Timke, Fraktionsvorsitzender von Bündnis Deutschland (BD) in der Bremischen Bürgerschaft, geteilt hatte. 

Darin ging es um den Prozess gegen einen Deutsch-Türken, der einen griechischen Busfahrer niedergestochen hatte und die Meinung der Journalistin Yvonne Kussmann dazu. Jan Timke merkte an, die Ansichten Kussmanns ausdrücklich zu teilen. Die Journalistin hatte unter anderem erklärt, sie sei der Meinung, dass Tätern nach solch schweren Straftaten die deutsche Staatsangehörigkeit wieder entzogen werden sollte. Daraufhin entbrannte eine Diskussion, in die sich der ehemalige Blumenthaler Orts-amtsleiter und Sozialdemokrat Peter Nowack einschaltete. Er äußerte sich unter anderem wie folgt: „Was mir zu Jan Timke einfällt… Ein lupenreiner Autokrat und Demokratiefeind. Der soll einfach die Klappe halten. Es ist eine Schande, dass dieser Mensch von meinen Steuern alimentiert wird.“ 

„Das lasse ich nicht auf mir sitzen“, erklärte Jan Timke. „Mit dieser verbalen Entgleisung hat Herr Nowack, der mal eine Vorbildfunktion hatte, eine rote Linie überschritten.“ Der BD-Fraktionsvorsitzende, der seit 2008 Mitglied in der Bremischen Bürgerschaft ist, hat deshalb Strafantrag wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung gegen Peter Nowack gestellt. Als jemand bezeichnet zu werden, der offen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung agiere, sei beleidigend und völlig absurd. Keine seiner über 200 parlamentarischen Initiativen oder Redebeiträge sei vom Bürgerschaftspräsidenten oder der -präsidentin je inhaltlich als „demokratiefeindlich“ bewertet oder gar entsprechend sanktioniert worden, so Jan Timke.

Den Vorwurf der „Demokratiefeindlichkeit“ und die Bezeichnung Jan Timkes als „lupenreinen Autokraten“, begründet Peter Nowack unter anderem mit Inhalten aus dem Programm zur Bürgerschaftswahl 2023 – damals noch für die Bürger in Wut. Darin wird ein direkt zu wählender Landespräsident gefordert, der unter anderem die Mitglieder des Senats ernennt, von der Bürgerschaft beschlossene Gesetze ausfertigt sowie wichtige Richter auswählt. Die Installation eines solchen, mit vielfältigen Kompetenzen ausgestatteten, Oberhaupts würde ausdrücklich als Gegengewicht zur parlamentarischen Demokratie agieren sollen, so Peter Nowack.

„Wenn ein Landespräsident – der ja nur einen ‚Wahlkampf‘ durchführen kann, wenn er die dafür notwendigen Finanzmittel selbst besitzt oder diese von interessierten Kreisen zur Verfügung gestellt bekommt – weitreichende Kompetenzen bekommt und die wichtigsten leitenden Positionen der Exekutive und der Judikative nach eigenem Gusto besetzen kann, ist das nach meiner Meinung eine Autokratie.“ Dass Jan Timke ihm in der Diskussion einen „charakterlichen Abstieg“ bescheinigt, ist aus Sicht Peter Nowacks viel mehr ein persönlicher Angriff und erfülle den Tatbestand einer Beleidigung. 

Jan Timke betont, die Forderung nach einem Landespräsidenten sei verfassungskonform. „Die von BD vorgeschlagene neue Institution eines direkt vom Volk gewählten Landespräsidenten richtet sich nicht gegen die im Grundgesetz und der Bremischen Landesverfassung verankerten Parteiendemokratie, sondern gegen die Vereinnahmung des Staates durch die Parteien zur Durchsetzung ihrer machtpolitischen Interessen“, erklärt er. Die repräsentative Demokratie werde ausdrücklich befürwortet. 

Wie es weitergeht? „Das ist Sache der Staatsanwaltschaft“, sagt der BD-Fraktionsvorsitzende. Er hat angekündigt, diesen Streit bis in die letzte Instanz führen zu wollen. 


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