Streit ums Karfreitags-Schießen
Der Vegesacker Schützenverein veranstaltet das Eierschießen nach eigenen Angaben seit den 1950er Jahren. Foto:fr
Artikel vom: 17.12.2024
Vegesack (rdr) – Ingo Schiphorst ist kein Mitglied eines Schützenvereins. Und der parteilose Beiratspolitiker möchte auch keins werden. „Ich respektiere die Tradition eines Ostereierschießens, die es bei Schützenvereinen offensichtlich gibt. Genauso erwarte ich aber auch, dass der Schützenverein einen gesetzlich als ‚stillen Feiertag‘ geschützten hohen christlichen Feiertag respektiert“, erklärt Ingo Schiphorst. Das sieht er beim Vegesacker Schützenverein von 1852 nicht als gegeben an. Dessen Ostereierschießen auf der Anlage in der Hermann-Löns-Straße findet seit den 1950er Jahren immer am Karfreitag statt, und jedes Jahr nehmen die zahlreichen Besucher Preise in Form von Eiern mit.
„Ich finde diese Veranstaltung an diesem Tag deplatziert“, sagt Ingo Schiphorst. Und die meisten Schützenvereine würden darauf auch Rücksicht nehmen, so der Kommunalpolitiker. Er halte es durchaus für zumutbar, an drei stillen Tagen im Jahr – Totensonntag, Volkstrauertag und eben Karfreitag – innezuhalten. Über das Ortsamt Vegesack habe er bislang keine Lösung erzielen können, um das Oster-eierschießen am Karfreitag zu unterbinden. Wenn sich die Dinge nicht auf dem kurzen Dienstweg regeln ließen, müsse man eben selbst aktiv werden, findet die „Stimme Vegesacks“. Sobald die Schützen den Karfreitag für die Veranstaltung bekanntgeben, werde er dies über das Ordnungsamt verfolgen lassen, kündigt Ingo Schiphorst an und ergänzt: „Ich kann da sehr hartnäckig sein.“
Laut dem Bremischen Gesetz über die Sonn-, Gedenk- und Feiertage sind sportliche, turnerische und ähnliche Veranstaltungen nichtgewerblicher Art am Karfreitag verboten, sofern sie mit Auf- und Umzügen, mit Unterhaltungsmusik oder Festveranstaltungen verbunden sind. Gleiches gilt für alle anderen öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht „der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter“ gewahrt ist. Der beschriebene Fall sei bekannt, heißt es aus dem Bremer Innenressort, dem das Ordnungsamt unterstellt ist.
„Die Frage, ob der ernste Charakter der Tage gewahrt bleibt, ist im konkreten Einzelfall zu beurteilen“, erklärte Sprecher René Möller. „Solange die Veranstaltungen ohne Partycharakter, Umzüge et cetera stattfinden, sind sie als unproblematisch zu bewerten und können stattfinden.“
Aber wann hat das Ordnungsamt bei öffentlichen Veranstaltungen am Karfreitag überhaupt einzuschreiten? „In jedem Einzelfall ist eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen, bei der insbesondere die konkreten Umstände vor Ort, der Charakter und Anlass der Veranstaltung sowie die Wirkung nach außen in den Blick zu nehmen sind“, so René Möller.
„Wir stören doch niemanden. Das Ganze findet drinnen statt“, sagt Gaby von Roden, erste Vorsitzende des Vereins. Man müsse die Gemeinschaft pflegen, findet sie. Und wenn nichts dagegen spricht, wird der Vegesacker Schützenverein das Ostereierschießen im kommenden Jahr „so wie immer am Karfreitag durchführen“, so Gaby von Roden.
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