„Bestraft, wenn man gesund ist!“

Weil Uschi Krause drei Jahre nicht in der Praxis war, hat sie nun keinen Hausarzt mehr

Uschi Krause gilt als „Neupatientin“, weil sie länger als zwei Jahre nicht beim Hausarzt war.

Foto: rdr

Artikel vom: 14.04.2025

Von Regina Drieling

Bremen-Nord – Kürzlich hatte Uschi Krause mit akuten Beschwerden und Schmerzen bei ihrem Hausarzt um einen Termin ersucht. Weil sie aber seit über drei Jahren nicht dort war, habe man ihr mitgeteilt, dass sie nicht mehr als Patientin geführt werde. „Und dass Neupatienten nicht aufgenommen werden“, berichtet die Vegesackerin. Dabei sei sie seit über 20 Jahren bei ihrem bisherigen Hausarzt. „Man wird bestraft, wenn man gesund ist.“ Ihr Fazit: „Wenn du nicht regelmäßig krank bist, hast du eben keinen Hausarzt!“

Christoph Fox, Pressesprecher der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) verweist auf die 2023 vom Gesetzgeber aufgehobene Neupatientenregelung. Wenn jemand erstmals oder nach acht Quartalen erneut in der Arztpraxis behandelt wird, gilt er nun als Neupatient. 

„Eine Praxis muss nicht neue Patienten aufnehmen, wenn sie keine gute Versorgung gewährleisten kann – Ausnahme: lebensbedrohliche Situationen“, sagt Christoph Fox. „Aus den obligatorischen Versorgungsprüfungen wissen wir, dass es auch keine schwarzen Schafe gibt, die ‚Hobbypraxen‘ betreiben. Insofern wäre man beim allgemeinen Ärzte- und Fachkräftemangel sowie den insgesamt schlechten Rahmenbedingungen“, so der Pressesprecher weiter. Die Akten der Patientin, die ja vom Hausarzt zehn Jahre lang aufbewahrt werden soll, müssen laut Christoph Fox ausgehändigt werden.

Sollte Uschi Krause weiterhin Schwierigkeiten haben, einen neuen Hausarzt zu finden, so könne die Terminservicestelle der KV Bremen unterstützen (Näheres unter https://patienten.kvhb.de/116117/terminservicestelle. Es seien ausreichend hausärztliche Termine buchbar.

Christoph Fox rät dringend davon ab, als Alternative die Notaufnahme aufzusuchen, wenn der Hausarzt die Patientin ablehnt. „Die Notaufnahme ist für akute, lebensbedrohliche Notfälle da. Die ärztlichen Bereitschaftsdienste der Kassenärztlichen Vereinigungen  – zu erreichen unter der bundesweiten Nummer 116 117 – sind für nicht lebensbedrohliche, aber dringende medizinische Probleme außerhalb der regulären Praxiszeiten da, also abends, nachts, am Wochenende oder an Feiertagen“, so der Pressesprecher abschließend.


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